Endgültiger Beitrag Sozialversicherung
📝️ Die endgültige Beitragsgrundlage (BGL)
bei der SVS (ehem. SVA) wird nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides
berechnet. Sie ergibt sich aus den Einkünften (Gewinn) zuzüglich der vorläufig
vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge.
Diese
Summe geteilt durch die Monate der Versicherungspflicht ergibt die monatliche
endgültige BGL. 📊️
Es
ist wichtig zu beachten, dass die vorläufige Beitragsgrundlage und die
endgültige Beitragsgrundlage unterschiedliche Werte sein können, da die
vorläufige Beitragsgrundlage auf den Einkünften des drittletzten Jahres oder
einer Schätzung bei Neuzugängen - basiert, während die endgültige
Beitragsgrundlage auf Grund der tatsächlichen Einkünften lt. Steuerbescheid berechnet
wird. 🔍️
Die
Nachzahlung wird auf 4 Quartale im nächsten Jahr aufgeteilt, ein Guthaben reduziert
sofort die laufenden Vorauszahlungen oder führt zu einem rückzahlbarem Guthaben
auf dem Beitragskonto.
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