Bezugsrechte von Aktien
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Mittwoch 24 Sep 2025 · 1:00
Das Bezugsrecht ist ein im Aktienrecht verankertes Vorkaufsrecht bestehender Aktionäre, wenn neue Aktien ausgegeben werden. Man kann zu einem festen Preis, junge Aktien kaufen, um damit den Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft im gleichen Ausmaß wie bisher zu erhalten (Schutz vor einer „Verwässerung“). Diese Rechte werden als eigene Wertpapiere gehandelt und ermöglichen es Aktionären, entweder
- die neuen Aktien zu erwerben oder
- die Bezugsrechte
zu verkaufen.
So funktionieren Bezugsrechte:
- 1. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung stellt ein Unternehmen den bestehenden Aktionären Bezugsrechte zur Verfügung.
- 2. Für eine bestimmte Anzahl alter Aktien erhält ein Aktionär eine bestimmte Anzahl von Bezugsrechten. Mit diesen können dann neue Aktien gekauft werden.
- 3. Innerhalb einer festgelegten Frist können die Aktionäre entscheiden, ob sie ihre Bezugsrechte ausüben und die neuen Aktien kaufen.
- 4. Wenn ein Aktionär die neuen Aktien nicht erwerben möchte, kann er sein Bezugsrecht an der Börse verkaufen.
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