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Online Steuerberatung Clemente Palma
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Freitag 20 Mär 2026 · Lesezeit 1:00
Beim Elektroauto sind im Steuerrecht beim PKW einige wesentliche Vorschriften zu beachten.
Jedes Elektroauto ist vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings ist der steuerliche Anschaffungswert mit € 40.000,00 begrenzt, sodass der tatsächliche Vorsteuerabzug maximal € 6.666,66 beträgt. Bei einem Kaufpreis ab € 80.000,00 gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Beispiel: Kauf eines Elektro-PKW´s um € 60.000,00
  • Aktivierung     in der Klasse 0 mit € 50.000,00 und einer Vorsteuer mit € 10.000,00
  • Einbuchung     des Aufwandes mit 100% und Vorsteuer
  • Buchung     eines Eigenverbrauchs und Umsatzsteuer bei wertabhängigen Aufwendungen     (= alle Ausgaben, die bei einem teureren Autos höher sind als bei     einem billigerem), wie beispielsweise
    •  
    • Kaskoversicherung
    •  
    • Reparaturen
    •  
    • Leasing      oder Miete
Beim Elektroauto gibt es für Dienstnehmer und Geschäftsführer einer GmbH keinen Sachbezug für Privatnutzung, bei Einzelunternehmer, OG-Gesellschaftern oder Komplementären ist jedoch eine Privatanteil zu berücksichtigen.


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Clemente Palma & Grabmann
Steuerberatung GmbH & Co KG
Linke Wienzeile 4/1/1.DG
1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 699/108 799 75
E-Mail: b.cp@bader-partner.com
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag :  09:00 - 12:00
                                         13:00 - 17:00
Freitag:                            09:00 - 12:00
Samstag, Sonntag :       geschlossen
Online
Montag - Sonntag :         00:00 - 24:00
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