E-Auto
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Freitag 20 Mär 2026 · 1:00
Beim Elektroauto sind im Steuerrecht beim PKW einige
wesentliche Vorschriften zu beachten.
Jedes Elektroauto ist vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings
ist der steuerliche Anschaffungswert mit € 40.000,00 begrenzt, sodass der
tatsächliche Vorsteuerabzug maximal € 6.666,66 beträgt. Bei einem Kaufpreis ab
€ 80.000,00 gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Beispiel: Kauf eines Elektro-PKW´s um €
60.000,00
- Aktivierung in der Klasse 0 mit € 50.000,00 und einer Vorsteuer mit € 10.000,00
- Einbuchung des Aufwandes mit 100% und Vorsteuer
- Buchung eines Eigenverbrauchs und Umsatzsteuer bei wertabhängigen Aufwendungen (= alle Ausgaben, die bei einem teureren Autos höher sind als bei einem billigerem), wie beispielsweise
- Kaskoversicherung
- Reparaturen
- Leasing oder Miete
Beim Elektroauto gibt es für Dienstnehmer und
Geschäftsführer einer GmbH keinen Sachbezug für Privatnutzung, bei
Einzelunternehmer, OG-Gesellschaftern oder Komplementären ist jedoch eine
Privatanteil zu berücksichtigen.
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