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ETF (EXCHANGE TRADED FUND)

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ETF (EXCHANGE TRADED FUND)

Online Steuerberatung Clemente Palma
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Mittwoch 19 Nov 2025 · Lesezeit 1:00
ETF’s sind an der Börsen gehandelte Werte, einen Börsenindex „nachbilden“. Dabei handelt es sich um eine Kombination aller an der Börse gehandelten Wertpapiere, die in ETF’s „vereinigt“ wurden.
 
 
Die Besteuerung von ETF's erfolgt als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem fixen Steuersatz von 27,5 % (Kapitalertragsteuer).
 
 
Verluste aus Verkäufen sind nur im selben Jahr mit Gewinnen aus anderen Verkäufen aus Kapitaleinkünften ausgleichsfähig. Bei inländischen Deports erfolgt der Steuerabzug bereits durch den Depotbetreiber, bei ausländischen Depots (was meistens der Fall ist) muss man selbst die Steuer berechnen und abführen.

 
Auch bei ETF's kann auf die begünstigte Versteuerung verzichtet werden und die sogenannte Regelbesteuerung beantragt werden.

 


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