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SACHBEZUG – DAS FIRMENAUTO IM STEUERRECHT

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SACHBEZUG – DAS FIRMENAUTO IM STEUERRECHT

Online Steuerberatung Clemente Palma
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Freitag 27 Mär 2026 · Lesezeit 1:00
Tags: firmenautosachbezug
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, muss der „geldwerte Vorteil“ berücksichtigt werden. Dieser unterliegt der Sozialversicherung und der Einkommensteuer. Ausnahme: es kann nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu 100 % geschäftlich genutzt wird. Dies kann beispielsweise durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Aufzeichnungen erfolgen. Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, da er erhebliche finanzielle Auswirkungen – für den Unternehmer und damit auch für den Dienstnehmer.
Wird die private Nutzung nicht verbucht, werden zusätzliche Steuern und Abgaben manchmal auch Strafen anfallen. Führt man hingegen genaue Aufzeichnungen, zahlt man nur Steuern auf die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeugs. Eine Ausnahme bilden Elektroautos. 🚗💰
Diese Regelung gilt auch für GmbH-Geschäftsführer; diese sind Dienstnehmern (fast) gleichgestellt.


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