Quellensteuer
Kapitaleinkünfte auf
ausländischen Depots sind in Österreich zu versteuern. Die ausländische
Quellensteuer kann bis maximal 15% bei
der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Meistens kann auch für den Rest im
Ausland ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.
Allerdings ist die Beantragung
im Ausland (auch in Deutschland), vor allem beim ersten Mal, sehr kompliziert
und zeitaufwendig. Wir machen diese Anträge daher nicht, Wir können Ihnen
jedoch beim Ausfüllen behilflich sein. Die Formulare müssen in Deutsch oder
Englisch sein.
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