Steuerfalle Depotwechsel
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Donnerstag 13 Nov 2025 · 1:00
Wenn Sie Ihre depotführende Stelle wechseln wollen müssen
Sie diesen Umstand unbedingt
innerhalb
eines Monats
beim Finanzamt anzeigen. Verantwortlich dafür ist immer
der Steuerpflichtige, sonst kommt es zu einer Versteuerung der bisherigen
Kursgewinne, da ein Verkauf zum Tageskurs angenommen wird.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgt die
Versteuerung meistens mit dem Verkauf (= Entnahme aus dem Depot). Beim
Depotwechsel werden die Werte auch aus dem bisherigen Depot entnommen, was die
Steuerpflicht auslöst, obwohl kein Verkauf stattfindet.
Es ist also Einkommensteuer zu bezahlen, obwohl Sie
kein Geld erhalten haben. Dies führt oft zum Verkauf des Depotinhalts zum
ungünstigen Zeitpunkt.
Die meisten
inländischen Banken bieten als Serviceleistung die Meldung an das Finanzamt an.
Bei ausländischen Depots müssen Sie immer die Meldung machen.
0
Rezensionen

