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Steuerfalle Depotwechsel

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Steuerfalle Depotwechsel

Online Steuerberatung Clemente Palma
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Donnerstag 13 Nov 2025 · Lesezeit 1:00
Wenn Sie Ihre depotführende Stelle wechseln wollen müssen Sie diesen Umstand unbedingt
innerhalb eines Monats
beim Finanzamt anzeigen. Verantwortlich dafür ist immer der Steuerpflichtige, sonst kommt es zu einer Versteuerung der bisherigen Kursgewinne, da ein Verkauf zum Tageskurs angenommen wird.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgt die Versteuerung meistens mit dem Verkauf (= Entnahme aus dem Depot). Beim Depotwechsel werden die Werte auch aus dem bisherigen Depot entnommen, was die Steuerpflicht auslöst, obwohl kein Verkauf stattfindet.
Es ist also Einkommensteuer zu bezahlen, obwohl Sie kein Geld erhalten haben. Dies führt oft zum Verkauf des Depotinhalts zum ungünstigen Zeitpunkt.
Die meisten inländischen Banken bieten als Serviceleistung die Meldung an das Finanzamt an. Bei ausländischen Depots müssen Sie immer die Meldung machen.


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Clemente Palma & Grabmann
Steuerberatung GmbH & Co KG
Linke Wienzeile 4/1/1.DG
1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 699/108 799 75
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Montag - Donnerstag :  09:00 - 12:00
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Freitag:                            09:00 - 12:00
Samstag, Sonntag :       geschlossen
Online
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