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Unterschied zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

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Unterschied zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Online Steuerberatung Clemente Palma
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Freitag 07 Nov 2025 · Lesezeit 1:45
Tags: Unterschiedbilanzierungzueinnahmenausgabenrechnung
Eine der am häufigst gestellten Fragen bei der Übernahme der steuerlichen Betreuung, ist der Unterschied zwischen Bilanzierer und Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder anders gesagt: Wann sind die Einnahmen und/oder Ausgaben in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen?
 
Welche Vorteile kann man für unsere Klienten aus der unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungsweise lukrieren?
 
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNER
Der Einnahmen-Ausgaben-Rechner versteuert seine Einnahmen und Ausgaben immer im Zeitpunkt der Zahlung/des Zu- oder Abflusses. Das Geld gilt dann als zugeflossen, wenn jemand darüber die Verfügungsmacht hat (Einnahme) oder darüber keine Verfügungsmacht mehr hat (Ausgabe).
 
Bei einem Bankkonto kann man über die Verwendung nicht mehr bestimmen, sobald man die Überweisung unterschrieben oder mittels TAN abgeschickt hat, bei den Einnahmen kann man mit dem Geld ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto disponieren.
 
Bei der Barzahlung ist der Zeitpunkt der Versteuerung ab dem Zeitpunkt in dem man das Geld aus der Hand gegeben hat (Ausgabe) oder erhalten hat (Einnahme).
 
Bei einer Kreditkartenzahlung kann man theoretisch ab dem Ende der Einspruchsfrist, in der Praxis, ab der Unterschrift nicht mehr über das Geld verfügen.
 
BILANZIERER
Beim Bilanzierer ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Ausgabe oder der Erhalt einer Einnahme für die Versteuerung nicht relevant. Hier zählt ausschließlich wann die Lieferung oder Leistung erbracht wurde.
 
Daher ist es beim Bilanzierer auch möglich – und gesetzlich vorgeschrieben – bei wahrscheinlichen Ausgaben, die der Höhe nach noch nicht feststehen aber in den Bilanzierungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) fallen, eine Rückstellung zu bilden. Diese Rückstellung verringert den Bilanzgewinn und im Normalfall auch die Steuerbemessungsbasis.
 
Ähnlich verhält es sich beim Warenlager: hier dürfen nur tatsächlich verkaufte Waren als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, unverkaufte Ware wird als Inventur bei den Aktivposten verbucht. Aus- oder Eingangsrechnungen sind im Jahr der Lieferung oder Leistung zu versteuern – die Zahlung ist unerheblich.
 
Dies ist ein kurzer Überblick über dieses sehr komplexe Thema.


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