Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Freitag 14 Nov 2025 · 1:30
Eine der häufig gestellten bei der Übernahme der
steuerlichen Betreuung, ist der Unterschied zwischen Bilanzierer und
Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Meistens wird Bilanzierung mit Sollbesteuerung und Einnahmen-Ausgaben-Rechner
mit Istbesteuerung in der Umsatzsteuer gleichgesetzt.
In den meisten Fällen stimmt diese Betrachtungsweise.
Soll-Besteuerung
Bei der Soll-Besteuerung ist der Zeitpunkt der Zahlung
einer Ausgabe oder der Erhalt einer Einnahme für die Versteuerung nicht
relevant. Hier zählt ausschließlich das Rechnungsdatum. Daher kann es
vorkommen, dass die Umsatzsteuer fällig wird obwohl der Kunde noch nicht
bezahlt hat.
Andererseits ist diese Art der Besteuerung bei Rechnungen
von Lieferanten oder Dienstleistern von Vorteil, weil die Vorsteuer geltend
gemacht werden kann, obwohl noch keine Zahlung erfolgte.
Ist-Besteuerung
Der Ist-Besteuerer versteuert seine Einnahmen und Ausgaben
immer im Zeitpunkt der Zahlung/des Zu- oder Abflusses. Das Geld gilt dann als
zugeflossen, wenn jemand darüber die Verfügungsmacht hat (Einnahme) oder
darüber keine Verfügungsmacht mehr hat (Ausgabe).
Bei einem Bankkonto kann man über die Verwendung nicht mehr
bestimmen, sobald man die Überweisung unterschrieben oder mittels TAN
abgeschickt hat, bei den Einnahmen kann man mit dem Geld ab dem Zeitpunkt der
Gutschrift auf dem Konto disponieren.
Bei der Barzahlung ist der Zeitpunkt der Versteuerung ab
dem Zeitpunkt in dem man das Geld aus der Hand gegeben hat (Ausgabe) oder
erhalten hat (Einnahme).
Bei einer Kreditkartenzahlung kann man theoretisch ab dem
Ende der Einspruchsfrist, in der Praxis, ab der Unterschrift nicht mehr über
das Geld verfügen.
Dies ist ein kurzer Überblich über dieses sehr komplexe
Thema.
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