Versteuerung von Futures und Options
Veröffentlicht von Wolfgang Grabmann · Mittwoch 22 Okt 2025 · 1:00
Bei Futures verpflichtet man sich (Vermögens)werte an einem bestimmten Tag zu einem bereits jetzt festgelegten Preis zu handeln. Bei Optionen (Options) verpflichtet sich nur eine Person (ist nur eine Seite gebunden) an einem bestimmten Tag zu kaufen oder verkaufen.
Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig davon, ob es sich um eine Ware oder um ein Wertpapier handelt.
Bei Futures und Options auf Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder Kryptowährung handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit 27,5 % (end)besteuert werden.
Bei allen anderen Geschäften werden „Waren“ gehandelt, sodass es sich um Spekulationseinkünfte mit einer Freigrenze von € 400,00 pro Jahr handelt. Sollte die Freigrenze überschritten worden sein, ist der normale Einkommensteuertarif mit bis zu 55 % anzuwenden.
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