Vorauszahlung Sozialversicherung
Die
jährlichen Vorauszahlungen werden immer auf der Basis einer vorläufigen
Beitragsgrundlage ermittelt, die auf Basis des beitragspflichtigen Einkommens
des drittletzten Jahres berechnet wird.
Dieses
beitragspflichtige Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerpflichtigen
Gewinn laut Einkommensteuererklärung und den Zahlungen an die
Sozialversicherung in diesem Jahr.
Es
ist wichtig zu beachten, dass die vorläufige Beitragsgrundlage nur eine
Schätzung ist und sich noch ändern kann, wenn der Einkommensteuerbescheid vom
Finanzamt erstellt wurde.
Beispiel:
Die vorläufige Vorschreibung 2026 wurde auf Basis der Beitragsgrundlage 2023
erstellt. Sobald der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erstellt wurde, wird
dieser automatisch an die Sozialversicherung (SVS) weiter geleitet. Manchmal
verlangt die SVS die Zusendung des Einkommensteuerbescheides mittels eigenem
Schreiben, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen vorliegen.
Auf
Basis des Einkommensteuerbescheides wird nun die endgültige Beitragsgrundlage
ermittelt und die Sozialversicherungsbeiträge festgesetzt. Die daraus
resultierende Nachzahlung wird in 4 Quartalsraten zusätzlich zur Vorauszahlung
im FOLGENDEN Jahr vierteljährlich vorgeschrieben. Ein Guthaben wird sofort dem
Beitragskonto gutgeschrieben und verringert die laufende Vorauszahlung.
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