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KLEINUNTERNEHMER SOZIALVERSICHERUNG
Bei der Sozialversicherung ist für die Anerkennung als Kleinunternehmer sowohl der Jahresumsatz
- von 2019 bis 2024 unter € 30.000,00
- ab 2025 unter € 55.000,00
liegt.
Der Jahresgewinn darf - 2019 maximal € 5.361,72
- 2020: maximal € 5.527,92
- 2021: maximal € 5.710,32
- 2022: maximal € 5.830,20
- 2023 maximal € 6.010,92
- 2024 maximal € 6.221,28
- 2025 maximal € 6.613,20
betragen. Auch wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wird oder man zu Hause bei den Kindern ist (max. 4 Jahre pro Kind), kann man als Kleinunternehmer eingestuft werden.
Im Falle eines Antrages auf Befreiung von der Voll-Versicherungspflicht ist nur Unfallversicherung zu bezahlen.
ACHTUNG: Sobald man einen Antrag auf Kleinunternehmer stellt, hat man keinen Anspruch in der Krankenversicherung und erwirbt auch keine Beitragsjahre für die Alterspension.
wann ist der Antrag sinnvoll?
Man unterscheidet im Wesentlichen vier Konstellationen, in denen ein Antrag auf Kleinunternehmerbefreiung sinnvoll ist:
- man ist als Arbeitnehmer bereits bei der österreichischen Gesundheitskassa pflichtversichert
- man ist als Pensionist bereits pflichtversichert
- weil es einen Versicherungs-Schutz gibt, wenn man Kinder-Betreuungs-Geld bekommt
- man ist als Arbeitsloser über das AMS krankenversichert. In diesem Fall sprechen Sie sich jedoch mit Ihrem AMS-Betreuer ab.