Bei einer KG schließen sich mindestens 2 Personen zu einer Gesellschaft zusammen.
Für Schulden haften die Komplementäre unbeschränkt und solidarisch mit dem Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit der übernommenen Einlage.
Für Schulden haften die Komplementäre unbeschränkt und solidarisch mit dem Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit der übernommenen Einlage.