Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bieten allen Start-Ups und Neugründern die Möglichkeit einen Gutschein über € 200,00 zu beantragen. Dieser Betrag wird bei Übermittlung einer Rechnung eines Steuerberaters überwiesen.
Vermieter und Dienstnehmer mit einer Arbeitnehmerveranlagung sind leider ausgenommen.
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