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SACHBEZUG – DAS FIRMENAUTO IM STEUERRECHT

Kategorie Autor Wolfgang Grabmann Datum 27 Mär 2026 Lesezeit 1:00
Sobald ein Firmen-KFZ auch privat genutzt werden darf, muss dafür ein Sachbezug verrechnet werden. Dieser ist Sozial- und Lohnsteuerpflichtig. Falls bei Firmenautos kein Sachbezug verrechnet wird, muss die 100%ige betriebliche Nutzung mittels Fahrtenbuch oder „anderer geeigneter Aufzeichnungen“ nachgewiesen werden. AUSNAHME: Elektro-Autos
Clemente Palma & Grabmann
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