Sobald ein Firmen-KFZ auch privat genutzt werden darf, muss dafür ein Sachbezug verrechnet werden. Dieser ist Sozial- und Lohnsteuerpflichtig. Falls bei Firmenautos kein Sachbezug verrechnet wird, muss die 100%ige betriebliche Nutzung mittels Fahrtenbuch oder „anderer geeigneter Aufzeichnungen“ nachgewiesen werden. AUSNAHME: Elektro-Autos