Bei einer OG schließen sich mindestens 2 Personen zu einer Gesellschaft zusammen.
Für die Gründung empfehlen wir Experten (zumindest einen Steuerberater) zu kontaktieren, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Beglaubigung durch einen Notar oder ein Gericht für die Meldung der Gründung beim zuständigen Firmenbuchgericht.
Für Schulden haften alle Personen unbeschränkt und solidarisch mit dem Privatvermögen.
Für die Gründung empfehlen wir Experten (zumindest einen Steuerberater) zu kontaktieren, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Beglaubigung durch einen Notar oder ein Gericht für die Meldung der Gründung beim zuständigen Firmenbuchgericht.
Für Schulden haften alle Personen unbeschränkt und solidarisch mit dem Privatvermögen.