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Vor- und Nachteile einer OG (offenen Gesellschaft)

Kategorie Autor Wolfgang Grabmann Datum 23 Jan 2026 Lesezeit 1:00
Bei einer OG schließen sich mindestens 2 Personen zu einer Gesellschaft zusammen.

Für die Gründung empfehlen wir Experten (zumindest einen Steuerberater) zu kontaktieren, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Beglaubigung durch einen Notar oder ein Gericht für die Meldung der Gründung beim zuständigen Firmenbuchgericht.

Für Schulden haften alle Personen unbeschränkt und solidarisch mit dem Privatvermögen.
Clemente Palma & Grabmann
Steuerberatung GmbH & Co KG
Linke Wienzeile 4/1/1.DG
1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 699/108 799 75
E-Mail: b.cp@bader-partner.com
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag :  09:00 - 12:00
                                         13:00 - 17:00
Freitag:                            09:00 - 12:00
Samstag, Sonntag :       geschlossen
Online
Montag - Sonntag :         00:00 - 24:00
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